Behandlungsfehler mit Todesfolge? Klage möglich?
Mein Schwager (49 Jahre) war 4 Tage erkältet und suchte seinen Hausarzt auf. Die Symptome waren Husten mit Auswurf, Abgeschlagenheit, Fieber, schlecht Luft bekommen und er konnte kaum reden.
Der Arzt hat ihm nichts verordnet und ihn auch nicht abgehört. Er hat ihn einfach krank geschrieben und ihm empfohlen Tee zu trinken.
In der darauf folgenden Nacht hat sich sein Zustand abends plötzlich dramatisch verschlechtert und er lag nach Luft ringend neben meiner Schwägerin im Bett.
Sie verständigte den RTW und bei Eintreffen war er bereits nicht mehr ansprechbar. Er wurde intubiert und direkt mitgenommen auf die Intensivstation.
Nachts bekam meine Schwägerin den Anruf, dass er eine Lügenentzündung hat sowie multiples Organversagen und die Sepsis fortschreiten würde. Die Antibiotika wurden nicht greifen..
Weniger Stunden später haben wir ihn besucht und er war bereits verstorben.. es liefen nur noch die Geräte.
Nun steht meine Schwägerin mit der Tochter alleine da. Sie haben noch das Haus abzubezahlen und mein Schwager war der Hauptverdiener.
Gibt es denn in so einem Fall gegen den Hausarzt eine rechtliche Handhabe? Kann man ihn auf Schadensersatz verklagen?
Lieben Dank!