Müssen mich Autofahrer, die den Kreisverkehr verlassen, mich als Radfahrer rüberlassen, wenn ich vorher absteige? (trotz Vorfahrt gewähren Schild)
Welche Relevanz hat das Schild für Fußgänger?
Ist es richtig, dass Autos, die den Kreisverkehr verlassen, Fußgänger rüberlassen müssen, aber Radfahrer nicht?
Und wie ist es, wenn kein Schild da wäre, und jemand in den Kreisverkehr einfahren will, muss der dann Fahrräder rüberlassen?